Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen

Am 1. Januar 2021 trat das kantonale Behindertenrechtegesetz in Kraft. Gleichzeitig nimmt im Präsidialdepartement die Fachstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ihre Arbeit auf. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt damit in der Schweiz eine Pionierrolle.

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Das Team der Fachstelle besteht aus Dr. Michael Wilke (Leitung), Natalie Berger (Koordinatorin Behindertenrechte), Jutta Durst (Koordinatorin Behindertenrechte) und Tanja Bialek (Sekretariat) (Foto: Thomas Rauch).

Das Gesetz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtegesetz) ist ein Meilenstein. Mit Basel-Stadt legt der erste Kanton Grundsätze zur vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbindlich fest: Angebote, die sich an die gesamte Bevölkerung richten, sollen auch für alle zugänglich sein. Der Kanton, die Gemeinden und Träger öffentlicher Aufgaben sowie private Anbieter öffentlich zugänglicher Leistungen dürfen Personen aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligen. Dieser Anspruch gilt für die verschiedenen Lebensbereiche.

Das Leben selber bestimmen

Das BRG nimmt die Forderungen der UNO-Behindertenrechtskonvention auf, die die Schweiz 2014 ratifiziert hat. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Rechte in allen Lebensbereichen verwirklichen und ein selbstbestimmtes und selbstverantwortetes Leben führen können. Ergänzend zum BRG wurden einige kantonale Spezialgesetze geändert, die zum Beispiel das Stimm- und Wahlrecht, das Wohnen, die Bildung, den Justizvollzug oder das Gesundheitswesen betreffen. Den Anschub zur Erarbeitung dieser bisher schweizweit einmaligen gesetzlichen Grundlage gaben zwei politische Impulse: Im Grossen Rat die Motion Georg Mattmüller und Konsorten betreffend kantonales Behindertengleichstellungsrecht (2016) und aus der Bevölkerung die Volksinitiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung» (2017). Das Behindertenrechtegesetz wurde im September 2019 im Grossen Rat ohne Gegenstimme verabschiedet.

Fachstelle nimmt Arbeit auf

Mit Inkrafttreten des Behindertenrechtegesetzes nimmt auch die beim Präsidialdepartement angesiedelte Fachstelle ihre Arbeit auf. Ihr Kernauftrag ist das Verankern der gesetzlichen Gleichstellung von Personen mit Behinderungen im Lebensalltag. Die Fachstelle berät die zuständigen Stellen und Organisationen bei Umsetzungsfragen. Dazu vernetzt sich das Team der Fachstelle mit den Departementen und Gemeinden, mit Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen. Es fördert das Bewusstsein in der Bevölkerung und der Wirtschaft über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und entwickelt die Schwerpunkte zur Verwirklichung der Behindertenrechte, welche vom Regierungsrat zu beschliessen sind.

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