Beiträge des Fachausschusses Literatur BS/BL

Der Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft fördert an seiner ersten Jahressitzung im Jahr 2020 das literarische Schaffen mit zwei Werkbeiträgen und einem Publikationsbeitrag. Er vergibt insgesamt eine Fördersumme von CHF 52‘000.

In der ersten Sitzung des Jahres 2020 hat der Fachausschuss Literatur BS/BL insgesamt 10 Gesuche geprüft und folgende 3 Beiträge gesprochen:

 

Werkbeiträge an Autorinnen

CHF 25‘000    an Eva Seck für den Roman „Das Terrain“

CHF 25‘000    an Verena Stössinger für den Roman „Chinesisch lernen“

Publikationsbeitrag an Verlag

CHF 2‘000      an die Edition Frida für die Publikation des Theatermonologs „Versuch über das Sterben“ von Boris Nikitin

 

Der Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vergibt jährlich eine Summe von CHF 205‘000 zur Förderung des regionalen Literaturschaffens. Die Förderkategorien umfassen Werk-, Mentoring-, Entwicklungs- und Publikationsbeiträge. Darüber hinaus können ‒ sofern es die vorhandenen Mittel zulassen ‒ Beiträge an Sonderprojekte gesprochen werden. Der Fachausschuss besteht aus sieben Mitgliedern, welche als Fachleute mit der Sparte Literatur verbunden sind. Je ein Vertreter oder eine Vertreterin des Präsidialdepartements Basel-Stadt und der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft gehören dem Fachausschuss von Amtes wegen an. Mitglieder sind Lukas Bühler, Dorothee Elmiger, André Gstettenhofer, Marion Regenscheit, Bettina Spoerri sowie Dominika Hens (Vertreterin Präsidialdepartement Basel-Stadt) und Christine A. Bloch (Vertreterin Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft). Die Geschäftsführung erfolgt durch das Präsidialdepartement Basel-Stadt, Abteilung Kultur. Der Fachausschuss hat den Status einer beratenden Kommission und tagt dreimal jährlich.

Es gelten folgende Förderkriterien: künstlerische Eigenständigkeit des Textes oder Projektes; sprachliche, stilistische und strukturelle Textqualität; Schlüssigkeit des Konzepts im Hinblick auf seine Realisierung; professionelles Umsetzungsvermögen; inhaltliche, gesellschaftliche und ästhetische Relevanz des Textes oder Projektes. Für Beiträge an Publikationen und Sonderprojekte sind zusätzlich die Ausgewogenheit von Budget und Finanzierung sowie die faire Berechnung von Honoraren und Sozialbeiträgen ausschlaggebende Beurteilungsfaktoren.

Der nächste Eingabetermin für Gesuche im Bereich Literatur ist der 25. März 2020. Informationen für Gesuchstellende sind publiziert unter www.kultur.bs.ch/kulturprojekte/literatur. Dort ist auch eine Übersicht über die bisher geförderten Projekte einsehbar.

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