Basler Chöre mit regelmässiger Konzerttätigkeit haben gemäss dem Chorfördermodell, das vom Justiz- und Sicherheitsdepartement und vom Präsidialdepartement gemeinsam ausgearbeitet wurde, die Möglichkeit, einen Antrag für eine anteilige Übernahme der Kosten für die professionellen ZuzügerInnen zu stellen.
|